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Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie können selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben bestehen darin:

  • entstehende Brände möglichst früh zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern
  • der Feuerwehr den Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Ohne eine automatische Branderkennung bleibt es dem Zufall überlassen, ob ein Brand in der Entstehungsphase entdeckt wird oder erst dann, wenn die Flammen aus dem Fenster schlagen und der Brandrauch den Horizont verdunkelt. Die Person, die den Brand zufällig entdeckt, wird sich möglicherweise erst in Sicherheit bringen, um dann auf der Straße stehend festzustellen, dass das Mobiltelefon noch im Spind oder am Arbeitsplatz liegt. Wenn die Feuerwehr dann doch endlich anrückt, muss sie sich im ungünstigsten Fall gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen und geraume Zeit mit der Aufklärung des Brandortes zubringen. Diese großen Verlustzeiten führen dazu, dass sich der Brand auf weitere Räume und Geschosse ausbreiten kann und die Schadenshöhe drastisch zunimmt.
Eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern hätte die Brandentstehung schon nach wenigen Minuten bemerkt, die Feuerwehr innerhalb von Sekunden benachrichtigt, die Personen im Gebäude alarmiert und wichtige Brandfallsteuerungen, wie die Evakuierung der Aufzüge, das Schließen von Rauchschutztüren und die Abschaltung der Lüftungsanlagen veranlasst.
Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können drei Sachverhalte zugrunde liegen:

  • eine baurechtliche Forderung
  • eine Vereinbarung mit dem Versicherer
  • ein besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers

Eine baurechtliche Forderung kann sich aus dem Landesbaurecht, zum Beispiel der Krankenhausbauverordnung, der Versammlungsstättenverordnung oder der Verkaufsstättenverordnung, ergeben (siehe auch Kapitel Sonderbauten). Häufig werden in Brandschutzkonzepten Brandmeldeanlagen als Kompensationsmaßnahme für Defizite oder Abweichungen im baulichen Brandschutz gefordert. Hierbei geht es fast immer um den Personenschutz. Befinden sich in dem Gebäude hohe Sachwerte oder unwiederbringliche Kultur- und Kunstgüter, kann der Betreiber oder der Versicherer im Interesse des Sachschutzes eine Brandmeldeanlage fordern.

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