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Rauchmelder Vorschriften

Rauchmelderpflicht Niedersachsen in Kurzform:

Einbaupflicht:

  • für Neu- und Umbauten: ab 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen: ab 01.01.2016


Ein Auszug für die Installation und Wartung gemäß DIN 14676:

  • Projektierung, Installation und Instandhaltung durch eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ (Q-Fachkraft)
  • Wartung gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf die Funktionen
  • Mindestausstattung der Räume:
    • Schlafräumen
    • Kinderzimmern
    • Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

 

Bei Räumen größer als 60 m² sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich.

Empfehlung:

Generell ist jedoch optimal, alle Räume wie z.B. Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume sowie der Keller und der Dachboden außer Küche und Bad mit Rauchwarnmeldern auszustatten und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.
In der Küche ist es empfehlenswert Wärme- bzw- Brandmelder zu installieren. Dieser löst beim Erreichen einer bestimmten Temperatur einen Alarm aus.

Verantwortlich für die Rauchwarnmelder:

  • für den Einbau: der Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft/Wartung: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

 


Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • DIN EN 14604
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
  • Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“

 

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

Rufen Sie den „Q-Fachkraft“ an!

Wir bieten Ihnen als „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ einen unverbindlichen Beratungsgespräch an in unserem Fachgeschäft in Hannover-Ricklingen mit eigenem ShowRoom.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns +49(0)511 310 82 12!


Wir sind für Sie da!

In Hannover Stadt, Region Hannover und den umliegenden Städten! Für alle Fragen rund um Alarmsysteme, Videoüberwachung, Einbruchssicherung, Hausautomation, den unverbindlichen Sicherheits-Check oder die Wartung von vorhandenen Anlagen sind wir allen Stadtteilen von Hannover, im der Region und weitem Umkreis gern für Sie da:

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Niedersachsen

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Telefax: +49 (0) 511 / 310 82 17
E-mail: info@smartlogy.de

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