Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können jetzt einen Zuschuss für eine Alarmanlage und/oder Videoüberwachung beantragen.
Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
- 20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 EUR
- 10 % Zuschuss für weitere Investitionen über 1.000 EUR
- Verbesserte Förderung insbesondere für kleinere Vorhaben
Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie die KfW-Förderung (Programm 455) für Alarmanlagen beantragen können:
- Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen.
- Der größtmögliche Zuschuss beträgt 1.600 Euro.
- Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
- Die Alarmanlage oder Videoüberwachung muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
- Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grade 2 oder besser erfüllen.
Für unsere Kunden: Wir unterstützen gerne bei der Antragsstellung zur KfW Förderung zum Einbruchschutz. Sprechen Sie uns drauf an.
Fragen zum Thema Bundesförderung?
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns +49(0)511 310 82 12 in unserem Fachgeschäft in Hannover-Ricklingen mit eigenem ShowRoom!
Quelle: https://www.kfw.de/